Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand März 2026

1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Leistungsumfang

2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

2.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.3 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen selbstständig, eigenverantwortlich und weisungsfrei.

2.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, qualifizierte Dritte zur Leistungserbringung heranzuziehen.

2.5 Sofern im Angebot nicht anders geregelt, sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Honorar enthalten. Darüberhinausgehende Änderungen oder zusätzliche Abstimmungsrunden werden gesondert verrechnet.

3. Mitwirkungspflichten der Kund:innen

3.1 Kund:innen stellen alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

3.2 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten der Kund:innen.

3.3 Kund:innen sind für das Rechteclearing sämtlicher zur Verfügung gestellter Inhalte (insbesondere Fotos etc.) verantwortlich. Dies gilt auch für die Prüfung allfälliger Rechtsverletzungen Dritter durch die beauftragten Leistungen. Die Kund:innen halten die Auftragnehmerin in allen Fällen diesbezüglich schad- und klaglos.

3.4 Von der Auftragnehmerin übermittelte Konzepte, Texte oder sonstige Leistungen gelten als genehmigt, sofern nicht binnen 7 Werktagen schriftlich begründete Einwände erhoben werden.

4. Angebote, Konzepte & Ideenschutz

4.1 Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.2 Bereits vor oder im Rahmen einer Angebots- oder Konzeptphase erbrachte kreative Leistungen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts sowie sonstiger gewerblicher Schutzrechte.

4.3 Präsentierte Konzepte, Strategien, Textentwürfe, methodische Ansätze oder kreative Ideen (auch vor oder in der Angebots- oder Konzeptphase) dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder genutzt noch wirtschaftlich verwertet werden.

4.4 Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages/ Auftrags ist jegliche Nutzung oder Weitergabe von Leistungen der Auftragnehmerin unzulässig.

4.5 Für Leistungen der Auftragnehmerin vor Angebot (z.B. Grobkonzepte, Ideenfindung u.Ä.) fällt dann kein Honorar an, sofern ein Auftrag auf Basis dieser Leistungen zustande kommt. Andernfalls ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Leistungen angemessen in Rechnung zu stellen, wobei ein Mindeststundensatz in Höhe von EUR 150,- exkl. allfälliger UST anfällt.

5. Termine & Leistungserbringung

5.1 Termine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

5.2 Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Fristen entsprechend.

5.3 Für Trainings, Workshops oder Veranstaltungen gilt:

Im Falle von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse wird ein Ersatztermin oder qualifizierter Ersatz angeboten. Sollte darüber keine Einigung erfolgen, werden bisher erbrachte Leistungen (Vorbereitung, Konzeption) in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6. Stornobedingungen für Veranstaltungen

6.1 Kostenfreie Stornierung bis 35 Kalendertage vor Beginn.

6.2 50 % des Honorars bei Stornierung bis 21 Kalendertage vor Beginn.

6.3 100 % des Honorars bei späterer Stornierung.

6.4 Bereits erbrachte Vorleistungen und gebuchte Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, z.B. wenn:

a) die Leistungserbringung aus Gründen, die von den Kund:innen zu vertreten sind, unmöglich wird oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen weiterhin verhindert oder verzögert wird;

b) Kund:innen trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen, insbesondere gegen Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten;

c) berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Kund:innen bestehen und diese auf Aufforderung weder Vorauszahlungen leisten noch eine angemessene Sicherheit erbringen.

7.2 Kund:innen sind berechtigt, vom Vertrag aus wichtigem Grund und ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten, z.B. wenn die Auftragnehmerin trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist von zumindest 14 Tagen wiederholt gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt.

8. Laufende Mandate & Interimsfunktionen

8.1 Bei laufenden Mandaten oder Retainer-Vereinbarungen gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.

8.2 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind sämtliche bis dahin erbrachte Leistungen sowie bereits begonnene Teilleistungen zu vergüten.

9. Honorar & Zahlungsbedingungen

9.1 Das Honorar richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

9.2 Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt, sowie zuzüglich Barauslagen.

9.3 Sofern nicht bereits im Angebot enthalten, kann die Auftragnehmerin bei Projekten mit größerem Umfang oder längerer Laufzeit Akontozahlungen verlangen oder Zwischenabrechnungen vornehmen.

9.4 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.

9.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte als vereinbart. Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten und bereits erbrachte Leistungen (auch für andere Aufträge der Kund:innen) abzurechnen.

10. Nutzungsrechte & Urheberrecht

10.1 Sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Leistungen (insbesondere Konzepte, Strategien, Texte, Präsentationen, Dokumentationen) unterliegen dem Schutz des Urheberrechts.

10.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhalten Kund:innen das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

10.3 Jede darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung.

10.4 Offene oder editierbare Dateien sind nicht automatisch Vertragsbestandteil.

10.5 Für Inhalte, die von Kund:innen vorgegeben oder freigegeben wurden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung hinsichtlich rechtlicher oder wirtschaftlicher Auswirkungen.

11. Vertraulichkeit

11.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung (auch bereits vor oder in der Angebotsphase) bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen.

11.2 Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.

12. Gewährleistung

12.1 Mängel sind binnen 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.

12.2 Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Verbesserung oder Ersatzleistung.

12.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.

13. Haftung

13.1 Die Haftung der Auftragnehmerin ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.2 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

13.3 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

13.5 Keine Haftung der Auftragnehmerin besteht jedenfalls bei Inanspruchnahme der Kund:innen durch Dritte wegen allfälliger Rechteverletzung (siehe Punkt 3.3). Bei direkter Inanspruchnahme der Auftragnehmerin durch Dritte wegen einer solchen Rechteverletzung, halten die Kund:innen die Auftragnehmerin schad- und klaglos. Insbesondere sind ihr sämtliche Nachteile und Kosten zu ersetzen, auch die Kosten einer angemessenen Rechtsvertretung. Die Kund:innen haben die Auftragnehmerin bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter umfassend zu unterstützen und ihr unaufgefordert sämtliche bezughabende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

14. Referenznennung

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung von Namen und Logo der Kund:innen als Referenz zu verwenden, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.

15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin.

Icon Julia Holter Communications

Julia Holter Communications

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner